Statuten

Statuten

Statuten


Art. 1 Rechtsform, Sitz und Dauer
Unter dem Namen «Miki Lemur Schweiz» besteht ein gemeinnütziger Verein.
Der Sitz des Vereins ist jeweils am Wohnort der präsidierenden Person.
Der Verein besteht auf unbestimmte Zeit.

 

Art. 2 Zweck
Mittelbeschaffung zur Unterstützung des in Madagaskar gegründeten Vereins LEMUR-FAIR und der Projekte dieses Vereins.

Die Familie Sarovy (Antonie und Augustin Sarovy) sind die Initianten des Vereins LEMUR-FAIR und seiner Projekte.
Der Verein LEMUR-FAIR kämpft für den Schutz und die Erhaltung der madagassischen tropischen Regenwälder. Darunter fallen sowohl bereits geschützte Wälder wie Nationalparks, Biosphären-Reservate oder Naturreservate, als auch ungeschützte kleinere Wälder.

LEMUR-FAIR unterstützt insbesondere folgende Massnahmen:

  • Projekte regenerative Landwirtschaft wie Agroforstwirtschaft, Permakultur und andere Formen der ökologischen Landwirtschaft, die Beispielcharakter haben
  • Aufbau eines Schulungszentrums zur Ausbildung von Kleinbauern in regenerativer Landwirtschaft
  • Unterstützung von Kleinbauern beim Anbau und Vertrieb von landwirtschaftlichen Produkten, die ihre Existenzgrundlage sichern, damit sie nicht mehr gezwungen sind, ihr Überleben durch die Ausbeutung der Regenwälder abzustützen.
  • Vernetzung von ungeschützten Regenwaldflächen durch Agrarflächen, die ökologisch bewirtschaftet werden.
    Aufbau von Brandschutz- und Quellschutzmassnahmen

Die Statuten von LEMUR-FAIR können auf der Homepage eingesehen werden.

 

Art. 3 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann werden, wer sich zu den Grundsätzen des Vereins bekennt. Über die Aufnahme von Neumitgliedern entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Tätigkeit von Mitgliedern ist ehrenamtlich.
Der Mitgliederbeitrag beträgt Fr. 20.–.

 

Art. 4 Ausschluss
Der Vorstand kann ein Mitglied mit einer Frist von 30 Tagen vom Verein ausschliessen, wenn es in schwerwiegender Weise gegen die Vereinsstatuten verstösst. Dem ausgeschlossenen Mitglied steht das Rekursrecht an der nächsten Mitgliederversammlung zu.

 

Art. 5 Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung ist ausgeschlossen.

Stand: 2024